Steuern sparen.

Mit der rich­tigen Immobilie

Über die rich­tige Immo­bilie können Sie das Steu­er­ver­mögen wieder in Ihr Privat­ver­mögen zurück­führen. Lesen Sie hier, welche Voraus­set­zungen dafür gelten.

STEUERN & OPTI­MIE­RUNG – SANIE­RUNG & DENKMALSCHUTZ

Für Anleger/ Vermieter Abschrei­bung des Gebäudes nach § 7,4/ EStG und §7h,i/ EStG. Für Eigen­nutzer nach § 10f/ EStG. Auch hier sind je nach Projekt­kon­zep­tion KfW-Förder­pro­gramme, wie z. Bsp. Programm 151 nutzbar. Hier werden in erster Linie Anleger mit hohen Steu­er­lasten fündig, die erheb­liche Teile ihrer Steu­er­last zur Rendi­te­er­zie­lung nutzbar machen möchten. Da diese Gebäude oftmals eine nicht repro­du­zier­bare Substanz und Geschichte aufweisen, wird hier in Verbin­dung mit einer opti­mierten ener­ge­ti­schen Sanie­rung, oft ein Wohn­flair mit attrak­tiven Allein­stel­lungs­merk­malen erreicht.

Der Gesetz­geber verfolgt mit diesen Steu­er­an­reizen insbe­son­dere den Zweck, privates Kapital für die Erhal­tung und weitere Nutzung und damit für die Revi­ta­li­sie­rung kultu­rell wert­voller Orts­kerne zu gewinnen.

Die Steu­er­ver­güns­ti­gung besteht im Wesent­li­chen darin, dass steu­er­liche Wahl­rechte im Bereich der AfA bzw. Sonder­aus­gaben einge­räumt werden. Hier­durch kann es einem Erwerber ermög­licht werden, den auf die Sanie­rung entfal­lenden Kauf­preis­an­teil über einen Zeit­raum von 10 bzw. 12 Jahren ab dem Jahr der Been­di­gung der Moder­ni­sie­rungs­maß­nahmen steu­er­lich in Abzug zu bringen.

Zu den begüns­tigten Sanie­rungs­auf­wen­dungen zählen die Herstel­lungs­kosten für Moder­ni­sie­rungs- und Instand­set­zungs­maß­nahmen nach § 177 BauGB sowie die Herstel­lungs­kosten für von der Sanie­rungs­be­hörde aufer­legte Maßnahmen, die der Erhal­tung, Erneue­rung und funk­ti­ons­ge­rechten Verwen­dung des Gebäudes dienen, um es wegen seiner geschicht­li­chen, künst­le­ri­schen oder städ­te­bau­li­chen Bedeu­tung zu erhalten.

Bei der Stand­ort­wahl gelten hier jedoch dieselben Grund­lagen wie für den Neubau.